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Fachinformationen: Rechtliche Grundlagen
Biokraftstoffquotengesetz
- Bundesanzeiger-Verlag
- Biokraftstoffquotengesetz (pdf-Datei)
Nur DIN-gerechter Pflanzenölkraftstoff steuerbegünstigt
(20.12.06) Pflanzenöl als Reinkraftstoff ist nach den neuen Energiesteuergesetzen nur dann steuerbegünstigt, wenn es die Vornorm DIN V 51605 erfüllt. Die Verwendung von Pflanzenöl in BHKW bleibt voraussichtlich unter bestimmten Voraussetzungen von der Energiesteuer befreit.
Biokraftstoffquote: Auskunftsstelle der Finanzverwaltung
(25.02.07) Für Fragen im Bereich der Biokraftstoffe hat die Finanzverwaltung des Bundes eine zentrale Auskunftstelle eingerichtet. Die Zentralstelle Biokraftstoffquote beim Hauptzollamt Frankfurt/ Oder in Cottbus ist zudem für Überwachung und Abrechnung der Biokraftstoffquote zuständig.
Hauptzollamt Frankfurt/Oder
- Sachgebiet Biokraftstoffquote -
Drachhausener Str. 7
(Postfach 10 14 15)
D-03044 Cottbus
Tel.: (0355) 87 69-0
Fax: (0355) 87 69-111
E-Mail: poststelle@hzacb.bfinv.de
Biokraftstoffgesetz: Aktuelle Infos und Steuertabellen
(31.01.07) Den aktuellen Stand der Energiegesetze (EnergieStG und BioKraftQuG einschließlich Durchührungsverordnung) fasst eine im Januar überarbeitete Broschüre der UFOP für die Biokraftstoffbranche zusammen. Neben einer Auflistung zu erfüllender Qualitätsparameter enthält die Handreichung unter anderem aktuelle Tabellen zur Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl.
- UFOP-Broschüre "Die aktuelle Biokraftstoff-Gesetzgebung"(pdf-Datei, Stand: Januar 07)
Rechtsdokumente und Formularvordrucke zur Energiesteuer
(10.01.07) Aktuelle Gesetzes- und Verordnungstexte sowie Formularvordrucke zur Energiesteuer stehen kostenlos im Internet bereit.
Gesetze und Verordnungen
- Energiesteuergesetz (EnergieStG)
- Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (Energiesteuerverordnung - EnergieStV)
- EU-Energiesteuerrichtlinie (EnergieStRL - Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom)
- Linksammlung zur Energiesteuer auf der Homepage des Zolls
Antragsformulare
BDOel fordert Karenzzeit für Ausführung der neuen Energiegesetze (EnergieStG und BioKraftQuG)
(18.12.06) Große Unsicherheit herrscht derzeit unter den Herstellern von Pflanzenölkraftstoff über die Umsetzung des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) und des Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuG). Regelungen zur Ausführung der Gesetze fehlen, die technische Umsetzung auf den Betrieben benötigt außer erheblichen zusätzlichen Investitionen
verbindliche Auskünfte und Zeit. In Briefen an die Bundesminister Horst Seehofer (Agrar) und Peer Steinbrück (Finanzen) verdeutlicht Günter Hell als Vorsitzender des BDOel die Situation und fordert, den dezentralen Ölmühlen eine Karenzzeit für die Umsetzung der Steuergesetze einzuräumen. Wer innerhalb dieser Karenzzeit unbeabsichtigt gegen die Abgabenordnung verstößt, soll nicht strafrechtlich verfolgt werden.
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Brief an Horst Seehofer (pdf-Datei)
Pflanzenölkraftstoff vertreiben: rechtliche Grundlagen
Fragen zur Besteuerung von Rapsölkraftstoff, zur erforderlichen Probenahme und zum Anlegen von Rückstellmustern beantwortet ein Vortrag von Dr. Edgar Remmele, TFZ, der dem wissenschaftlichen Beirat des BDOel angehört.
Sicherer Umgang mit Rapsölkraftstoff
Rapsölkraftstoff bietet als biogener Dieselersatz nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische Vorteile. Dennoch müssen bei der Handhabung und Lagerung bestimmte Vorschriften beachtet werden. Technische Vorkehrungen können Umweltschäden vermeiden, im Fall des Austritts größerer Mengen Rapsöl verhindern sofort durchgeführte Maßnahmen größere Schäden.
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Eichrechtliche Vorschriften beim Verkauf von Pflanzenölkraftstoff
Die bayerische Eichverwaltung hat in einem Informationsblatt einige Fragen zu den eichrechtlichen Voraussetzungen beim Verkauf von Pflanzenölkraftstoff beantwortet. Angesprochene Themen umfassen die messtechnischen Eigenschaften von Rapsöl und zu beachtende Voraussetzungen bei Verkauf und Transport.
Der Bundesverband Dezentraler Ölmühlen

- wurde 2005 gegründet
- vertritt die Interessen der dezentralen Ölmühlen:
- Kleinstanlagen und größere Unternehmen
- Erzeuger von Speiseölen, Kraftstoffen und Rapskuchen
- konventionell und nach Öko-Richtlinien wirtschaftende Betriebe
- bezieht Position im Gespräch mit Politik,Wirtschaft und Partnerorganisationen
- engagiert sich für Markterschließung, Qualitätsmanagement und Fortbildung
Die 70 Mitglieder des BDOel verfügen derzeit zusammen über rund 500.000 Tonnen Verarbeitungskapazität.



