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Name der Seite: Kosten und Verunsicherung für Hersteller von Pflanzenölkraftstoff
URL: http://www.bdoel.de/index.php?id=98
Autor: BDOel e.V.
Stand: 11.09.2010




Neues Jahr birgt Kosten und Verunsicherung für Hersteller von Pflanzenölkraftstoff

Die neuen Energiesteuergesetze stellen eine erhebliche Belastung für dezentrale Ölmühlen dar. Der Bundesverband Dezentraler Ölmühlen (BDOel e.V.) weist daher in einem Schreiben zum Jahresende 2006 an die Bundesminister Horst Seehofer und Peer Steinbrück nachdrücklich auf die Gründe für die Unmöglichkeit der Einhaltung der neuen Gesetzesvorgaben zum jetzigen Zeitpunkt hin.

Neue Rechtslage erfordert Investitionen

Die im vergangenen Jahr beschlossene schrittweise Besteuerung von Biokraftstoffen gefährde die Zukunft der Branche, denn wolle ein  Ölmüller auch unter den neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen Pflanzenölkraftstoff produzieren und in Verkehr bringen, müsse er sehr kurzfristig Investitionen bis zu 50.000 Euro in Kauf nehmen. Neben der Anschaffung eichfähiger Messinstrumente würden häufig ein separates Lager und gegebenenfalls technische Anpassungen zur Einhaltung der DIN-Norm notwendig. Für die meisten kleinen Betriebe stelle dies eine große Zusatzbelastung dar, betont der Vorsitzende des BDOel e.V., Günter Hell.

Durchführung der Gesetze unklar

Weiterhin wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Ölmüller seit dem 1.1.2007 ein Gesetz befolgen müssen, über dessen Ausführung selbst bei den zuständigen Behörden noch keine Klarheit besteht. So herrsche selbst hinsichtlich der Einstufung kleiner Pflanzenölmühlen als Mineralölherstellungsbetriebe bei vielen regionalen Zollämtern Unwissenheit. Den zur Steuerberechnung nötigen Energiewert von Pflanzenölkraftstoff habe das Bundesministerium der Finanzen (BMF) noch nicht bekannt gegeben. Bisher stehen noch nicht einmal Formulare für die Anmeldung der Steuer zur Verfügung, heißt es in dem Schreiben weiterhin.

Karenzzeit für Ölmüller gefordert

Fehlende verlässliche Informationen zur Durchführung der neuen Rechtslage haben dazu geführt, dass die Einhaltung der Vorschriften zum jetzigen Zeitpunkt weitgehend unmöglich sei. Notwendig sei zunächst die Beschaffung, Aufarbeitung und Verbreitung verbindlicher Informationen durch die Fachverbände und  - darauf aufbauend - die Beurteilung einzelbetrieblicher Konsequenzen und die Ausführung technischer Maßnahmen durch die Unternehmer. Der BDOel e.V. fordert in seinem Schreiben daher eine Karenzzeit für dezentrale Ölmühlen, innerhalb der  bei unbeabsichtigten Verstößen gegen die Abgabenordnung auf eine strafrechtliche Verfolgung der Betroffenen verzichtet wird.

Interessenvertretung für dezentrale Ölmühlen

Als Fachverband für dezentrale Ölmühlen engagiert sich der BDOel e.V. derzeit vorrangig in der Qualitätssicherung bei Pflanzenölkraftstoffen und deren Koppelprodukten. In Kooperation mit anderen Verbänden, Forschungs- und Analyseeinrichtungen unterstützt er seine Mitglieder dabei, Pflanzenölkraftstoff nach der geltenden DIN-Norm zu erzeugen. Im Rahmen des Biokraftstoffprojekts der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) übernimmt der Verband ab März 2007 die Biokraftstoffberatung in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Steuer- und Rechtsfragen: BDOel e.V.  schult Ölmüller

Angesichts der neuen rechtlichen und steuerlichen Hürden für Ölmüller veranstaltet der BDOel e.V. in den kommenden Monaten mehrere Steuer- und Rechtsschulungen an verschiedenen Orten in Deutschland. Aktuelle Informationen hierüber und zur dezentralen Herstellung von Pflanzenölen als Kraftstoffe und Speiseöle allgemein veröffentlicht der BDOel e.V. zudem tagesaktuell auf seiner Homepage www.bdoel.de.

Quelle: Bundesverband Dezentraler Ölmühlen e.V. (BDOel), Pressemeldung, 10.01.2007