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Stellungnahme zu den Entwicklungen im Bereich von Pflanzenöl

Die Produzenten, aber auch Verbraucher von kaltgepreßtem Pflanzenöl als Kraftstoff haben in den letzten Tagen erhebliche politische Niederlagen einstecken müssen. Kalt gepresstes Rapsöl als Kraftstoff bleibt zwar (nach anfänglich drohender Besteuerung bereits ab dem 1.8.2006) zunächst in den Jahren 2006 und 2007 noch steuerfrei, danach ist jedoch ein Steuer-Stufenplan vorgesehen. Nicht einzusehen ist, warum Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff bis 2018 steuerbegünstigt sein werden, die Begünstigung von Pflanzenöl und Biodiesel jedoch ab 2006 stufenweise bis 2012 abgebaut werden soll! Da Pflanzenölfahrzeuge ebenso wie Erdgas- und Flüssiggasfahrzeuge umgerüstet werden müssen, stellt diese steuerliche Situation eine nicht einzusehende Ungleichbehandlung dar! Zwar handelt es sich bei der Steuerfreiheit bis Ende 2007 um eine kurzfristige Errungenschaft, die negativen Folgen für die Produzenten und Verbraucher von Pflanzenölkraftstoff wird jedoch unter Annahme etwa gleich bleibender oder nur leicht steigender Mineralölpreise dieselbe. Auf Ethanol soll ab 2010 ebenfalls die volle Mineralölsteuer erhoben werden (vielleicht auch erst stufenweise bis 2015). Flexi-Fuel-Fahrzeuge und der E85-Markt haben damit von vornherein keine Chance.

Da die Wertschöpfung der biogenen Kraftstoffe größtenteils im eigenen Land erbracht wird, wäre eine Mineralölsteuer darauf nicht notwendig gewesen. Somit stehen die z. T erst neu geschaffenen Arbeitsplätze in den ländlichen Räumen und die Zuerwerbsmöglichkeiten für Landwirte schon wieder auf dem Spiel, abgesehen davon, daß die landwirtschaftliche Urpoduktion von Energiepflanzen wieder verstärkt unter dem Preisdruck leiden, der durch zentrale Strukturen ausgeübt wird. Die zuvor politisch begrüßten und erst im Entstehen befindlichen regionalen, CO2-neutralen Kraftstoffkreisläufe werden jetzt im Keim erstickt. Auch dem Referentenentwurf zur Biokraftstoffquote stehen die Fachverbände skeptisch gegenüber, da die fossilen Treibstoffe dadurch nur gestreckt werden und die Gewinne in die zentralen Strukturen der Mineralölwirtschaft verschoben werden. Aus Sicht der Automobilindustrie besteht unter diesen Bedingungen kaum noch die Notwendigkeit, in die Erforschung neuer und energiesparender Antriebstechnologien zu investieren.

Verfassungsklage unumgänglich?

Viele Ölmühlenbetreiber und Verbände sehen daher die Notwendigkeit einer Verfassungsklage und haben bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen und ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit der nun gesetzlich verankerten Besteuerung in Auftrag gegeben. Der ausführende RA Dr. Thorsten Gottwald hat sein Gutachten mit den Umfrageergebnissen bei 60 Ölmühlen ergänzt. Das Gutachten liegt den befragten Verbänden Bundesverband Pflanzenöl e.V. dem BDOEL e.V., dem BBK und einigen Bundestagsabgeordneten bereits vor und kommt zu dem Ergebnis, daß die vorgesehen Besteuerung (Annahme 15 cent/l bei Rapsöl) gegen die Art. 3, 12, und 14 des GG verstößt. Das Gutachten wird u. U. als Grundlage für eine Verfassungsklage genutzt werden und vor Inkrafttreten der Rapsölbesteuerung zum 1.1.2008 noch einmal aktualisiert werden.

Gegenwind durch falsche Berichterstattung

Aber auch durch eine falsche Berichterstattung in der Magazinsendung „Panorama“ in der ARD am 29.6. haben Rapsöl und Biodiesel heftigen Gegenwind erfahren: Zum einen schienen Rapsöl und Biodiesel an mehreren Stellen verwechselt worden zu sein. Eine außerdem in der Sendung vorgestellte Studie der FAL, die derzeit von Fachleuten und Verbänden aufmerksam verfolgt wird, soll der Beleg dafür sein, daß Rapsölemmissionen stärker krebserregend sind als die von Biodiesel. Wie in Fachkreisen bekannt ist, wurde bei dem genannten Versuch lediglich eine einzige Rapsölqualität in einem nicht umgerüsteten Motor untersucht! Der verantwortliche Wissenschaftler, ist daher seit Ausstrahlung der Sendung bereits von mehreren Fachleuten und Verbänden aufgefordert worden, die Ergebnisse und Versuchsbeschreibungen, sowie die Auftraggeber seiner Studie zu komplett offenzulegen und hat dies für die nächsten Tage zugesagt. Das in „Panorama“ publizierte Ergebnis ist also in keiner Weise empirisch untermauert, da es nicht aus reproduzierbaren Versuchsbedingungen stammt und darf keinesfalls die Grundlage für weit reichende politische Entscheidungen sein. Der BMR schließt sich daher den Forderungen des BDOEL e.V. und anderer Partnerverbände an, daß in diese Angelegenheit schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden muß.

Resignation ist keine Lösung

BMR e.V. und BDOEL e.V. werden ihre Mitglieder wechselseitig über die weiteren Entwicklungen informieren. Trotz der zur Zeit schwierigen politischen Lage werden die Partnerverbände BMR e.V. und der BDOEL e.V. alles dafür tun, die bei den Mitgliedern in jahrelanger Pionierarbeit geschaffenen Strukturen zu stärken, um so für den hoffentlich irgendwann eintretenden politischen Sinneswandel auf die schlagkräftige, dezentrale Produktion von biogenen Kraftstoffen bestens vorbereitet zu sein. Insgesamt wäre es wünschenswert, wenn sich die landwirtschaftlichen Organisationen auf diesem hoffentlich nicht mehr allzu langen Weg zum Wohl der Landwirte und der ländlichen Räume besser kooperieren würden als bisher!


Der Bundesverband Dezentraler Ölmühlen

 

- wurde 2005 gegründet

- vertritt die Interessen der dezentralen Ölmühlen:

  • Kleinstanlagen und größere Unternehmen
  • Erzeuger von Speiseölen, Kraftstoffen und Rapskuchen
  • konventionell und nach Öko-Richtlinien wirtschaftende Betriebe

- bezieht Position im Gespräch mit Politik,Wirtschaft und Partnerorganisationen

- engagiert sich für Markterschließung, Qualitätsmanagement und Fortbildung

Die 70 Mitglieder des BDOel verfügen derzeit zusammen über rund 500.000 Tonnen Verarbeitungskapazität.

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